Abstract
The Mummy Bandages of Mentuemhat (Turin Cat. 1873.2): A Further Attestation of Supplementary Spells 173 and 174
Mumienbinden mit Totenbuchsprüchen sind keine Besonderheit in der ptolemäischen Zeit und auch im Museo Egizio in Turin befinden sich mehrere Exemplare. Die Mumienbinde des Monthemhat Turin Cat. 1873.2 ist allerdings von der Masse insofern hervorzuheben, als dass es sich hierbei zum einen um das „mutmaßlich späteste Zeugnis für Totenbuch-Texte auf Mumienbinden“1 handelt und hiermit zum anderen ein weiterer Beleg für die Zusatzkapitel 174 und 173 vorliegt. Mit Ausnahme von pLeiden T31 sind die Zusatzkapitel 173 und 174 des Totenbuches weitestgehend unbelegt, wodurch die Mumienbinde des Monthemhat einen durchaus zentralen Stellenwert für die Totenbuchforschung einnimmt resp. einnehmen wird – insbesondere, wenn man bedenkt, dass die Totenbuchsprüche auf dem Leidener Papyrus mit Ausnahme von Pleytes Edition von 1881 unpubliziert sind.2
Ziel des Beitrages ist es, die Texte auf der Mumienbinde zugänglich zu machen, um sich in der zukünftigen
Generelle Bemerkungen
Die Mumienbinde (Abb. 1a + 2) gelangte 1824 mit zahlreichen anderen Objekten der Sammlung Drovetti nach Turin. Sie besteht heute aus zwei Teilen, die modern zusammengenäht worden sind; die Länge des ersten Streifens beträgt 382 cm, die des zweiten ca. 55 cm; die Überlappung misst ca. 1 cm. Somit ergibt sich eine Gesamtlänge von 436,0 cm und eine durchschnittliche Höhe von 3,5 cm. Anfang und Ende des ersten Bindenstreifens weisen einen glatten Schnitt auf, während der Anfang des zweiten Streifens ausgefranst ist. Das Ende des zweiten Streifens wurde zudem – ebenfalls modern – ca. 1 cm umgeklappt. Beim Zusammennähen der beiden Streifen wurde keine Rücksicht auf den Text genommen, weshalb der Name des Besitzers am Anfang des zweiten Bindenstreifens teilweise überdeckt ist. Es ist recht unwahrscheinlich, dass die beiden Abschnitte ursprünglich an dieser Stelle direkt zusammengeschlossen waren, denn der Text auf dem ersten Streifen endet abrupt mit Tb-Spruch 133 während der zweite Streifen mit Tb-Zusatzspruch 173 fortfährt. Die Textilbeschaffenheit spricht allerdings dafür, dass beide Streifen zumindest zur gleichen Binde gehören. Es gibt Belege für schmale Mumienbinden mit einer Textzeile, die bis zu 800 cm lang sind.5 Dementsprechend könnte zwischen den Sprüchen 133 und 173 (Pleyte) mindestens ein weiteres Kapitel gestanden haben. Es gilt allerdings zu bedenken, dass diese beiden Sprüche die Fahrt in der Sonnenbarke thematisieren und somit inhaltlich gut zusammenpassen. Unklar bleibt, wann die Mumienbinde zerschnitten wurde resp. die beiden Abschnitte zusammengenäht worden sind. Naheliegend ist die Überlegung, dass dies entweder beim Auswickeln der (heute verlorenen) Mumie erfolgte oder Anfang des 19. Jahrhunderts auf dem Antikenmarkt, um mehrere Teile verkaufen zu können.6
Die Mumienbinde weist vereinzelt schwarze Flecken auf, bei denen es sich um Rückstände von Bitumen handelt. Zudem sind insbesondere am Anfang und am Ende des ersten Streifens sowie am Ende des zweiten Streifens braune Verfärbungen erkennbar, die recht wahrscheinlich ebenfalls auf Balsamierungsflüssigkeiten zurückzuführen sind.7
Wenngleich die Mumienbinde bisher unpubliziert gewesen ist, so war sie keineswegs unbekannt. Sie ist bereits bei Fabretti8 verzeichnet und von Quaegebeur9 sowie Coenen10 besprochen worden und in Folge dessen bei Kockelmann11 mit aufgenommen. Unter der Inventarnummer 1873 sind bei Fabretti zwei Textilstreifen verzeichnet: zunächst die Binde des Monthemhat gefolgt von der Binde eines
Die Binde weist auf einer Seite eine einzelne hieratische Textzeile auf. Die Paläografie der durchschnittlich 1,15cm hohen Zeichen entspricht am ehesten den Charakteristiken der fortgeschrittenen ptolemäischen
Bei Kockelmann sowie im Totenbucharchiv findet sich die Angabe, dass die Binde (Abb. 1a) neben den Totenbuchspruch 130 einen nicht identifizierten Text außerhalb des Totenbuchs trägt.13 Die Möglichkeit, den Originaltext studieren zu können, ergibt allerdings eine andere Identifizierung der Sprüche: es handelt sich zum einen um den Totenbuchspruch 174 – Zusatzkapitel nach Pleyte – und zum anderen um den seit dem Neuen Reich belegten Totenbuchspruch 133 mit dem Ende von Zusatzkapitel 173.
Transliteration und Übersetzung
Spruch 174 (Pleyte) (Taf. 1)
Der erste Abschnitt der Mumienbinde beinhaltete das Zusatzkapitel 174 des Totenbuchs. Die m.W. einzige publizierte Parallele dieses Spruches findet sich auf dem ptolemäerzeitlichen Papyrus der
[…]tr. a)
[…]tr. Zu sprechen durch Anubis:
a) Am Anfang sind noch Farbspuren erkennbar, die allerdings aufgrund der braunen Verfärbung keine sichere Zeichendeutung zulassen. Gemäß der Parallele pLeiden T 31 ist das Wort
b) Die leicht geschwungene Form des hieratischen Zeichens am Ende des Götternamens entspricht im Grunde vielmehr
c) Die Form des zweiten Harpunenzeichens sieht vielmehr wie aus, doch der mit dem
d) Die Abfolge der Epitheta des Osiris-Chontamenti stimmt mit der in pLeiden T 31 überein, dort fehlt allerdings die Gruppe nach
e) Konkret die beiden Udjat-Auge sind gemeint. Die Parallele pLeiden T 31 schreibt phonetisch
f) Die eher ungewöhnliche Schreibungdes Verbs
Der Text der Mumienbinde weicht an dieser Stelle von pLeiden T 31 ab, dort:
g) Zu
h) In der Übersetzung von
i) Die Parallele pLeiden T 31 hat nur
j) Der Name der Mutter ist an dieser Stelle leicht verschrieben; das Personen-determinativ steht vor
k) Die Parallele hat
l) Die Parallele pLeiden T 31 hat
Spruch 133 (Taf. 2)
Der zweite Textabschnitt ist eine verkürzte Fassung von Totenbuchspruch 133, in dessen Mittelpunkt die Teilnahme des Verstorbenen am täglichen Sonnenlauf steht, was zur Gewährleistung der ewigen Fortexistenz unabdingbar gewesen ist. Im zweiten Textabschnitt spielt abermals das Motiv der Gliedervereinigung und Erneuerung eine zentrale Rolle, diesmal konkret des Re, mit welchem der Verstorbene im Spruch identifiziert wird (pTurin Cat. 1791):
Im Hinblick auf die Epitheta „Herr der beiden Augen“ und „Herr der beiden Ohren“ im zuvor genannten Zusatzkapitel 174 ist hervorzuheben, dass gerade die Restitution der Augen und Ohren in Tb 133 des Verstorbenen gepriesen wird (pTurin Cat. 1791):
Rezitation durch Osiris des
a) Das Demonstrativpronomen bezieht sich auf den Verstorbenen.
b) Es steht tatsächlich ein weiteres – redundantes –
c) Die Parallelen haben
d) Das Suffixpronomen
e) Der Text ist hier aufgrund der Bitumenreste unleserlich. Ergänzung nach den Parallelen.
f) Da Ra selbst hier angesprochen wird, ist die Gruppe vielmehr
g) Der gesamte Vers ist verkürzt wiedergegeben, es müsste heißen (nach pTurin Cat. 1791):
Spruch 173 (Pleyte) (Taf. 3)
Das Thema des kurzen Zusatzkapitels 173 ist ebenfalls die Gliedervereinigung und somit die Vervollständigung des Körpers. Der Hintergrund des Spruches ist die Erscheinung des regenerierten Gottes resp. Verstorbenen mit der Sonne bei Tagesanbruch, worauf anhand des Spruchtitels geschlossen werden kann (pLeiden T 31, Kol. IV, Z. 29–30):
[Month]emhat, gerechtfertigt, geboren von
a) Hier schließt der zweite Textilstreifen mit dem Ende von Spruch 173 (Pleyte) an, der mit dem Namen des Nutznießers beginnt. Der Streifen wurde modern ohne Rücksichtnahme auf den Text zusammengenäht und vom ersten Namensbestandteil
b) Mit
c) Bereits in den Pyramidentexten werden der Leib bzw. einzelne Glieder – mit Ausnahme des Gesichts – des Verstorbenen (Königs) mit Atum identifiziert; vgl. PT 213 (§134a–135c), PT 537 (§1298b), PT 690 (§2098a). Eine Passage in PT 215 enthält eine „Gliedervergottung“ (§148a–149c), in welcher die Augen und Ohren des Verstorbenen mit den beiden Kindern des Atum (Schu und Tefnut) gleichgesetzt werden, was insofern von Interesse ist, als dass gerade diese beiden Sinnesorgane in Tb 174 (Pleyte) und Tb 133 eine wichtige Rolle einnehmen.
Besitzer
Der Besitzer der Mumienbinde trägt den Namen
Für die zeitliche Verankerung beider Textabschriften ist schließlich noch zu bemerken, dass pTübingen 2012 mit einer Genealogie endet, in welcher Monthemhat sechs Generationen von Priestern des Min sowie des Amun aufzählt. Die Familienmitglieder sind durch eine Gruppe von Totenbüchern und „Bücher vom Atmen“ sowie einigen demotischen Graffiti über nunmehr insgesamt acht Generationen hinweg belegt. Auf der Mehrheit der Funerärpapyri befinden sich genealogische Angaben mit Amtsbezeichnungen der Vorfahren, auf deren Basis Coenen einen Stammbaum erstellte.23 Zu den von Coenen früher datierten Manuskripten zählt insbesondere pCologny CIV (pBodmer 104), den er um 200 v. Chr. ansetzt, zu den spätesten pTübingen 2012, den er in die 2. Hälfte des 1. Jahrhunderts v. Chr. datiert. In paläografischer Hinsicht ist eine Datierung der Textabschrift auf pTübingen 2012 in das 1. Jh. v.–1. Jh. n. Chr. möglich und damit dürfte auch die Mumienbinde Cat. 1873.2 in diesem zeitlichen Rahmen verankert werden, was sie tatsächlich zu dem wohl „spätesten Zeugnis für Totenbuch-Texte auf Mumienbinden“24 machen würde.
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– , Eléments de théologie thébaine: les chapitres supplémentaires du Livre des Morts (Studien zum Altägyptischen Totenbuch 16), Wiesbaden 2010
Endnoten
- Zitat Kockelmann, <i>Untersuchungen</i>, 20.↑
- Pleyte, <i>Chapitres supplémentaires</i>.↑
- Wie es zunehmend mit den Zusatzkapiteln 162 bis 167 erfolgt, hierzu Wüthrich, <i>Eléments de théologie thébaine</i>; Dies., <i>Édition synoptique</i>; Dahms, Pehal und Willems, <i>JEA</i> 100, 395–420 und Quack, <i>SAK</i> 45, 283–293.↑
- Für kritische Hinweise und Anregungen herzlich zu danken ist zum einen den beiden Reviewern und zum anderen Federico Poole; ihm als Herausgeber zudem für die Annahme des Beitrages.↑
- Vgl. die Belege bei Kockelmann, <i>Untersuchungen</i>, 87–88.↑
- Ein durchaus häufiger Vorgang, siehe hierzu die Ausführungen von Kockelmann, <i>Untersuchungen</i>, 5–7 zu Mumienbinden als Sammelobjekt.↑
- Zu hieraus resultierende Rückschlüsse auf die Anbringungsweise von Mumienbinden siehe Kockelmann, <i>Untersuchungen</i>, 225–230.↑
- Fabretti, <i>Catalogo generale</i>, 238.↑
- Quaegebeur, in: Bierbrier (Hg.), <i>Portraits and Masks</i>, 74 mit Anm. 55.↑
- Coenen, in: Clarysse, Schoors und Willems (Hgg.), <i>Egyptian Religion</i>, 1110–1111; Ders., <i>JEA</i> 86, 93; Ders., <i>RdE</i> 52, 74–79; Ders., <i>ZÄS</i> 130, 163.↑
- Kockelmann, <i>Untersuchungen</i>, 20, 222, 261 mit Anm. 178 [Kat.-Nr. 111], und <a href="http://totenbuch.awk.nrw.de/objekt/tm114074">totenbuch.awk.nrw.de/objekt/tm114074</a>↑
- Fabretti, <i>Catalogo generale</i>, 238. Die Mumienbinde des <named-content content-type="traslitterazione">PA-Srj-tA-jH.t</named-content> (PN I 119.9–10; DemNB 262) ist heute inventarisiert als Cat. 1873.1.↑
- Kockelmann, <i>Untersuchungen</i>, 20 mit Anm. 78.↑
- Pleyte, <i>Chapitres supplémentaires</i>, 198–202, pl. 177–178. Ferner B. Backes, in: <i>Thesaurus Linguae Aegyptiae</i> (Stand der Datenbank: 31.10.2014). Die Umschrift und Übersetzung einzelner Passagen erfolgt nach Fotos im Totenbucharchiv Bonn: TM 56996, <a href="http://totenbuch.awk.nrw.de/objekt/tm56996">totenbuch.awk.nrw.de/objekt/tm56996</a>.↑
- Siehe hierzu Totenbuchspruch 81 resp. 81B: <named-content content-type="traslitterazione">rA n jri.t xpr.w m sSn</named-content> „Spruch, um Gestalt anzunehmen als Lotosblume“. Vom Lotos, dem Abbild (<named-content content-type="traslitterazione">twt</named-content>) des Nefertem, wird gesagt, dass er sich an der Nase des Re befindet. Vgl. auch den folgenden Totenbuchspruch 133.↑
- Zu Osirisliturgien und ihre private Verwendung siehe die Beiträge in Backes und Dieleman (Hgg.), <i>Liturgical Texts</i>, bes. 1–13. Zur Integration „neuer“ Texte in das Totenbuch-Korpus siehe die Edition von Backes, <i>Drei Totenpapyri</i>.↑
- Hierzu mit Verweisen Pries, <i>Stundenwachen</i>, 100 mit Anm. 290.↑
- Zur Rolle der Horuskinder in den Stundenwachen siehe Pries, <i>Stundenwachen</i>, 43 – 44, 101–102, 428–430.↑
- Zur ersten Tagesstunde siehe mit Kommentaren Pries, <i>Stundenwachen</i>, 339–359. Siehe ferner die Ausführungen in Töpfer, <i>Das Balsamierungsritual</i>, 310–316.↑
- Zum Schutz des Leibes durch Re-Atum siehe ferner Pries, <i>Stundenwachen</i>, 134.↑
- Edition Töpfer und Müller-Roth, <i>Das Ende der Totenbuchtradition</i>. Siehe hierzu ferner die (stellenweise zu Recht) kritische Rezension von Mosher, <i>BiOr</i> 5–6, 655–664.↑
- Zu den Belegen siehe Töpfer und Müller-Roth, <i>Das Ende der Totenbuchtradition</i>, 102 mit Anm. 385.↑
- Zur Genealogie mit Verweisen auf die grundlegenden Studien von Marc Coenen siehe Töpfer und Müller-Roth, <i>Das Ende der Totenbuchtradition</i>, 9–11, 103–105, 109 und Töpfer, <i>Das Balsamierungsritual</i>, 51–57.↑
- Kockelmann, <i>Untersuchungen</i>, 20. Wenngleich diese Aussage zu relativieren ist, da die Zusatzkapitel 173 und 174 jüngere Adaptionen älterer Texte sind, die dem Totenbuch schließlich erst später – wohl in ptolemäischer Zeit – zugesetzt wurden.↑